PAG · Patentamtsgebührengesetz
§ 8a PAG
2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
Tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente außer Kraft (vgl. § 40a Abs. 2).
Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung der Übersetzung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.