§ 6 WaStGEigentum an den Geschäftsanteilen
2. Teil: Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung 1. Abschnitt: Errichtung der via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.
Die Geschäftsanteile stehen zu 100 vH im Eigentum des Bundes.