Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen zwischen der Slowakei und Öster · Abkommen zwischen der Slowakei und Österreich über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

§ 14 Abkommen zwischen der Slowakei und ÖsterZuständigkeit

Artikel 14

In KraftAmtlicher Text

Zuständig für die Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens sind

a) für die slowakische Seite das Umweltministerium der Slowakischen Republik.

b) für die österreichische Seite das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die zuständigen Landesregierungen.