VerGV · Vereinsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 7 VerGVAbfragemodalität
Abfrageberechtigte haben, sofern es sich nicht um eine Online-Einzelabfrage handelt (§ 19 Abs. 3 VerG), vor Auskunftserteilung einen Bezug zu einem bestimmten Aktenvorgang anzugeben.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2008-07-01