ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
§ 32 ABO 2005Dienstzimmer
1. Abschnitt Öffentliche Apotheken
(1) Das Dienstzimmer ist wohnlich auszustatten und mit einer Schlafmöglichkeit einzurichten.
(2) In der Nähe des Dienstzimmers sind eine Waschgelegenheit und eine Dusche jeweils mit Kalt- und Warmwasser einzurichten.