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ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005

§ 33 ABO 2005Sanitäre Anlage

1. Abschnitt Öffentliche Apotheken

In KraftAmtlicher Text

Die sanitäre Anlage hat ungeachtet der Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung mindestens aus einer Waschgelegenheit (Kalt- und Warmwasser, Seifenspender, Papierhandtücher und Behälter für gebrauchte Papierhandtücher) und einer Toilette zu bestehen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-01-04