ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
§ 74 ABO 2005
II. Teil römisch zwei. Teil 1. Abschnitt
Betriebsüberprüfungen von Filialapotheken sind im Rahmen der Überprüfung der Stammapotheke vorzunehmen.
ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
II. Teil römisch zwei. Teil 1. Abschnitt
Betriebsüberprüfungen von Filialapotheken sind im Rahmen der Überprüfung der Stammapotheke vorzunehmen.