ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
§ 75 ABO 2005
II. Teil römisch zwei. Teil 1. Abschnitt
Die an der Überprüfung teilnehmenden Personen haben über die im besichtigten Betrieb gemachten Wahrnehmungen Verschwiegenheit zu bewahren.
ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
II. Teil römisch zwei. Teil 1. Abschnitt
Die an der Überprüfung teilnehmenden Personen haben über die im besichtigten Betrieb gemachten Wahrnehmungen Verschwiegenheit zu bewahren.