Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)
§ 14 Übernahme von illegal aufhältigen Person
Artikel 14
Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der Anwendung anderer völkerrechtlicher Abkommen unberührt.