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Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)

§ 15 Übernahme von illegal aufhältigen Person

Artikel 15

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Abkommen muss gemäß den Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei angenommen werden. Diese Annahme wird sodann durch Austausch diplomatischer Noten festgestellt.

(2) Dieses Abkommen tritt nach Ablauf von 60 Tagen ab Erhalt der späteren diplomatischen Note, die diese Annahme bestätigt, in Kraft.