§ 0 Übernahme von illegal aufhältigen Person
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
StF: BGBl. III Nr. 39/2006
BGBl. III Nr. 53/2009
Gemäß Artikel 12 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen 1 ) (im folgenden „Abkommen“ genannt), haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen folgendes vereinbart:
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1 ) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 56/2005
Gemäß Abschnitt IX tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Art. 15 Abs. 2 mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.