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Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)

§ 0 Übernahme von illegal aufhältigen Person

In KraftAmtlicher Text

Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen

StF: BGBl. III Nr. 39/2006

BGBl. III Nr. 53/2009

Gemäß Artikel 12 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen 1 ) (im folgenden „Abkommen“ genannt), haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen folgendes vereinbart:

_______________

1 ) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 56/2005

Gemäß Abschnitt IX tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Art. 15 Abs. 2 mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.