Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)
§ 7 Übernahme von illegal aufhältigen Person
Artikel 7
Die ersuchende Vertragspartei nimmt einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen zurück, wenn die ersuchte Vertragspartei nach der Übernahme der Person feststellt, dass die Voraussetzungen nach Artikel 4 nicht vorgelegen haben.