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Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)

§ 7 Übernahme von illegal aufhältigen Person

Artikel 7

ДействуетОфициальный текст

Die ersuchende Vertragspartei nimmt einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen zurück, wenn die ersuchte Vertragspartei nach der Übernahme der Person feststellt, dass die Voraussetzungen nach Artikel 4 nicht vorgelegen haben.