Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im · Vereinbarung über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl – Maglern

§ 10 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Artikel 10

In KraftAmtlicher Text

Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen den in Art. 3 genannten zuständigen Behörden der Vertragsparteien beigelegt. Die Beilegung von Streitigkeiten kann auch auf diplomatischem Weg erfolgen.