Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Monten · Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
§ 0 Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Monten
PRÄAMBEL
Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Großinvestitionen der Republik Serbien
StF: BGBl. III Nr. 82/2005
Angesichts der Tatsachen, dass
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Serbien eine baldmögliche Teilnahme an den Strukturen der europäischen Integration anstrebt und dieses Ziel von Österreich im Rahmen des Stabilisierungs -und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union voll unterstützt wird,
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Österreich und Serbien vor ähnlichen verkehrspolitischen Herausforderungen stehen, insbesondere auf dem Gebiet des Transitverkehrs,
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Österreich und Serbien auf dem für die europäische Verkehrs- und Wirtschaftspolitik wichtigen Kreta – Helsinki – Korridoren VII und X liegen,
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Österreich und Serbien großes Interesse an Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen auf diesen beiden Korridoren haben,
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enge Kooperationen im Bereich der Verkehrslogistik in Zukunft immer wichtiger werden,
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eine ausgewogene Verkehrs- und Infrastrukturpolitik einer langfristig gesicherten Finanzierungsgrundlage bedarf und
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Österreich und Serbien das Gebiet des Verkehrswesens und der internationalen Verkehrslogistik als Betätigungsfeld von gemeinsamen wichtigen Interesse ansehen
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Österreich und Serbien das Ziel eines umweltgerechten, nachhaltigen Verkehrssystem teilen, welches insbesondere auf der Intermodalität und der Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere Schiene und Binnenschifffahrt, beruht,
wird folgendes vereinbart:
Das Verwaltungsübereinkommen ist laut seinem Artikel IV mit seiner Unterzeichnung am 15. November 2004 in Kraft getreten.