Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Monten · Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
§ 1 Verwaltungsübereinkommen (Serbien-MontenZIELSETZUNGEN
Artikel I Artikel römisch eins
Durch die gemeinsamen Bemühungen beider Seiten soll erreicht werden eine
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Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf den Österreich und Serbien verbindenden Verkehrskorridoren sowie auf den nationalen Anschlussnetzen inklusive der Knotenpunkte des Verkehrs (Terminals)
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Verbesserung des Verkehrsangebotes im Schienengüterverkehr und die Schaffung einer adäquaten Angebotsqualität im Schienenpersonenverkehr zwischen Österreich und Serbien
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Informationsaustausch zur Weiterentwicklung der serbischen Verkehrspolitik im Hinblick auf die europäische Harmonisierung und Liberalisierung der Verkehrsnetze
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verstärkte Zusammenarbeit auf den Gebieten des Straßen- und Schienenverkehrs, sowie insbesondere des Donauverkehrs und intermodalen Transports
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Verstärkung der Interoperabilität zur Erfüllung des Zieles Harmonisierung und Liberalisierung auf allen Verkehrsnetzen
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gemeinsamer Meinungsaustausch in allen verkehrsrelevanten Bereichen und für alle Verkehrsträger
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gemeinsame Aktivitäten bei der Weiterentwicklung der serbischen Gesetzgebung im Verkehrs- und Transportbereich zur Anpassung an europäische Standards und Normen mit dem Ziel, die bilaterale Zusammenarbeit im Verkehrssektor zu erleichtern.