KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 37d KartG 2005Gegenstand des Ersatzes
5. Abschnitt Ersatz des Schadens aus Wettbewerbsrechtsverletzungen
(1) Der Ersatz des Schadens umfasst auch den entgangenen Gewinn.
(2) Der Ersatzpflichtige hat die Schadenersatzforderung ab Eintritt des Schadens in sinngemäßer Anwendung des § 1333 ABGB zu verzinsen.