KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 51 KartG 2005Ausschluss weiterer Gebühren
IV. Hauptstück römisch vier. Hauptstück Gebühren
Neben den Rahmengebühren nach § 50 sind keine weiteren Gerichtsgebühren zu entrichten; dies gilt auch dann, wenn ein Rechtsmittel erhoben wird.