KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 53 KartG 2005Haftung mehrerer Personen
IV. Hauptstück römisch vier. Hauptstück Gebühren
Mehrere Personen, die zur Entrichtung desselben Gebührenbetrags verpflichtet sind, haften zur ungeteilten Hand.
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
IV. Hauptstück römisch vier. Hauptstück Gebühren
Mehrere Personen, die zur Entrichtung desselben Gebührenbetrags verpflichtet sind, haften zur ungeteilten Hand.