KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 96 KartG 2005Beziehung zum Unionsrecht
VII. Hauptstück römisch sieben. Hauptstück Schlussbestimmungen
Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2021 wird die Richtlinie 2019/1/EU zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, ABl. Nr. L 11 vom 14.1.2019 S. 3, umgesetzt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-09-10