KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 95 KartG 2005Vollziehung
VII. Hauptstück römisch sieben. Hauptstück Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut, und zwar
1. hinsichtlich des § 3 Abs. 1, des § 10 Abs. 2, des § 18 Abs. 1 und des § 65 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus,
2. hinsichtlich des § 3 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus und dem Bundesminister für Finanzen und
3. hinsichtlich des IV. Hauptstücks im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-04-24