KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 94 KartG 2005Verweisungen
VII. Hauptstück römisch sieben. Hauptstück Schlussbestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts Abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.