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Elektronische Übermittlung von Erklärung · Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG

§ 0 Elektronische Übermittlung von Erklärung

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird

StF: BGBl. II Nr. 216/2005

BGBl. II Nr. 507/2012

Auf Grund § 4 Abs. 5 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet: