NAG · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
§ 3a NAGRevision
2. Hauptstück Behördenzuständigkeiten
Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte nach diesem Bundesgesetz steht dem Bundesminister für Inneres das Recht zu, beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben.