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Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 · Bausparen gemäß § 108 EStG 1988

§ 10 Bausparen gemäß § 108 EStG 1988

In KraftAmtlicher Text

Zum Bezugszeitraum vgl. § 11.

Die Bausparkasse hat im Zuge der Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Erklärungen dem Finanzamt zu übermitteln:

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Bezeichnung der Bausparkasse

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Nummer des Bausparvertrages

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Name des Abgabepflichtigen

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Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)

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Adresse des Abgabepflichtigen

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Vertragsbeginn des Bausparvertrages

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Datum des Endes der Prämienbegünstigung

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Erstattungsbetrag

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Verwendungsgrund

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Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters.