Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 · Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
§ 10 Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
Zum Bezugszeitraum vgl. § 11.
Die Bausparkasse hat im Zuge der Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Erklärungen dem Finanzamt zu übermitteln:
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Bezeichnung der Bausparkasse
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Nummer des Bausparvertrages
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Name des Abgabepflichtigen
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Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
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Adresse des Abgabepflichtigen
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Vertragsbeginn des Bausparvertrages
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Datum des Endes der Prämienbegünstigung
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Erstattungsbetrag
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Verwendungsgrund
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Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters.