Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 · Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
§ 9 Bausparen gemäß § 108 EStG 1988V. Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung römisch fünf. Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung
Die Bausparkasse hat in den Fällen des § 108 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 ein Mal jährlich auf Grund der vorgelegten Erklärungen zur widmungsgemäßen Verwendung bis zum 30. April des Folgejahres die Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung dem Finanzamt für Großbetriebe mitzuteilen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-01-01