§ 62 ZÄGAusbildungssperre
2. Abschnitt Dentisten/Dentistinnen
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.
2. Abschnitt Dentisten/Dentistinnen
Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.