Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vollstreckung von Strafen des Internatio · Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs

§ 18 Vollstreckung von Strafen des Internatio

Kosten

In KraftAmtlicher Text

1. Die gewöhnlichen Kosten des Strafvollzugs im österreichischen Hoheitsgebiet sind von Österreich zu tragen.

2. Andere Kosten, einschließlich jener des Transports der verurteilten Person an und vom Sitz des Gerichtshofs und jener eines vom Gerichtshof begehrten Sacherständigengutachtens oder Befunds, sind vom Gerichtshof zu tragen.

3. Im Falle der Flucht der verurteilten Person sind die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Überstellung vom Gerichtshof zu tragen, wenn kein Staat dafür aufkommt.