Vollstreckung von Strafen des Internatio · Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs § 20 Vollstreckung von Strafen des Internatio In-Kraft-Treten In KraftAmtlicher Text Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach Unterzeichnung in Kraft. Zitiert von Vollstreckung von Strafen des Internatio § 0 ← Vorherige · § 19 Inhalt § 21 · Nächste →