NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 10 NAG-DVForm und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-08-07