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NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

§ 10 NAG-DVForm und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG

In KraftAmtlicher Text

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages oder eines Antrages auf Ausstellung der Daueraufenthaltskarte sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-08-07