NAG-DV · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung
§ 4 NAG-DVForm und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG
Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. § 2a gilt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-02-28