Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr · Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
§ 4 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr
Artikel 4
Artikel 26 des Abkommens wird auf folgenden Wortlaut abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)