Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr · Europäisches Währungsabkommen - Zusatzprotokoll Nr. 3
§ 5 Europäisches Währungsabkommen - Zusatzpr
Artikel 5
§ 6 des Protokolls über die vorläufige Anwendung wird auf folgenden Wortlaut abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)