Internationale Pflanzenschutzkonvention · Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text
§ 14 Internationale Pflanzenschutzkonvention Ersetzung früherer Übereinkommen
Artikel XIV Artikel römisch vierzehn
Dieses Übereinkommen setzt in den Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Parteien die Internationale Konvention betreffend Maßnahmen gegen Phyloxera vastatrix vom 3. November 1881, das Berner Zusatzabkommen vom 15. April 1889 und das Internationale Pflanzenschutzabkommen von Rom vom 16. April 1929 außer Kraft und tritt an ihre Stelle.