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Übereinkommen über das Europäische Forst · Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut

§ 12 Übereinkommen über das Europäische ForstArtikel 12: Rechtspersönlichkeit, Vorrechte und Immunitäten

In KraftAmtlicher Text

Das Institut besitzt Rechtspersönlichkeit nach internationalem und nationalem Recht. Im Hoheitsgebiet von Finnland genießt es die Vorrechte und Immunitäten, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig sind. Diese Vorrechte und Immunitäten werden in einer Übereinkunft zwischen dem Institut und der Regierung von Finnland festgelegt.