Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

§ 60 LMSVGEntsorgung von nicht zum menschlichen Genuss geeignetem Material

5. Abschnitt Rückstandskontrollen von Lebensmitteln tierischer Herkunft

In KraftAmtlicher Text

Für die Behandlung oder Beseitigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, die für den menschlichen Verzehr nicht oder nicht mehr geeignet oder bestimmt sind, sowie für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, die bei der Schlachtung und bei der Bearbeitung von Fleisch anfallen, gelten die Vorschriften des Tiermaterialiengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2003 , sowie die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2014-08-12