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Verordnung über die Durchführung des Pra · Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 0 Verordnung über die Durchführung des Pra

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik

StF: BGBl. III Nr. 31/2006

Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen), BGBl. III Nr. 71/2005 , wird verordnet: