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HG · Hochschulgesetz 2005

§ 72 HGPersonenkreis

3. Hauptstück Angehörige der Pädagogischen Hochschule

In KraftAmtlicher Text

Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen:

1. alle Studierenden im Sinne des § 35 Z 18,

2. das Lehrpersonal,

3. das Verwaltungspersonal,

4. die Mitglieder von Organen der Pädagogischen Hochschule, die nicht auch dem Lehr- oder Verwaltungspersonal angehören.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2017-10-01