§ 72 HGPersonenkreis
3. Hauptstück Angehörige der Pädagogischen Hochschule
Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen:
1. alle Studierenden im Sinne des § 35 Z 18,
2. das Lehrpersonal,
3. das Verwaltungspersonal,
4. die Mitglieder von Organen der Pädagogischen Hochschule, die nicht auch dem Lehr- oder Verwaltungspersonal angehören.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-10-01