§ 82b HGÜbergangsrecht zur Abschnittsgliederung für den Studienbeginn vor dem Studienjahr 2013/14
5. Hauptstück Schlussbestimmungen
Bachelorstudien, die vor dem 1. Oktober 2013 begonnen wurden, sind bis zu deren Auslaufen weiterhin mit einer Studienabschnittsgliederung zu führen.