Rückstandskontrollverordnung 2006 · Rückstandskontrollverordnung 2006
§ 20 Rückstandskontrollverordnung 2006Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
5. Abschnitt Allgemeine Hinweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen oder unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-07-10