Bundes-LärmV · Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung
§ 8a Bundes-LärmVMethoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm
2. Abschnitt Strategische (Teil-)Umgebungslärmkarten
Bei der Bewertung der möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm für die gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 ermittelten betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen sind die in Anlage 4 festgelegten Methoden zu verwenden.