§ 22 SCEGBestellung und Abberufung des Vorstands
1. Abschnitt Besondere Bestimmungen für das dualistische System
In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Vorstands durch die Generalversammlung gewählt und abberufen werden.
1. Abschnitt Besondere Bestimmungen für das dualistische System
In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Vorstands durch die Generalversammlung gewählt und abberufen werden.