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Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite E · Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)

§ 34a Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite E

Evaluierungder Durchführung dieses Vertrags

In KraftAmtlicher Text

Die Vertreter der Sicherheitsbehörden der Vertragsstaaten treffen im Bedarfsfall zum Zweck der Evaluierung der Durchführung dieses Vertrags zusammen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-05-01