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AT · Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite E

Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)

In Kraft47 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. Vertragsgegenstand
  3. § 1
  4. Zusammenarbeit auf Ersuchen
  5. § 2
  6. Grenzgebiete
  7. § 3
  8. Informationsübermittlung ohne Ersuchen
  9. § 4
  10. Gemeinsame Sicherheitsanalyse
  11. § 5
  12. Regelmäßige Informationsübermittlung zur Bekämpfungder grenzüberschreitenden Kriminalität, der in den Grenzgebieten begangenen Kriminalität und der illegalen Migration
  13. § 6
  14. Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption und anderer im Zusammenhang mit der Amtsausübung begangener strafbarer Handlungen
  15. § 6a
  16. Unterstützung durch Beamte des anderen Vertragsstaates
  17. § 6b
  18. Entsendung von Verbindungsbeamten
  19. § 7
  20. Zeugenschutz
  21. § 8
  22. Aus- und Fortbildung und Erfahrungsaustausch
  23. § 9
  24. Prävention
  25. § 10
  26. Grenzüberschreitende Nacheile
  27. § 11
  28. Grenzüberschreitende Nacheile bei sich der Kontrolle entziehenden Personen
  29. § 12
  30. Durchführung der Durchlieferung
  31. § 12a
  32. Gemeinsame Kontroll- und Fahndungsgruppen, gemischter Streifendienst und grenzüberschreitende Fahndungsaktionen
  33. § 13
  34. Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahnverkehr
  35. § 14
  36. Grenzüberschreitende Gefahrenabwehr
  37. § 14a
  38. Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren
  39. § 15
  40. Übergabe von Personen
  41. § 15a
  42. Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
  43. § 16
  44. Unterstützung zum Zweck der Regelung und Sicherung des Verkehrs
  45. § 16a
  46. Befugnisse
  47. § 17
  48. Einsatz von Luftfahrzeugen
  49. § 18
  50. Gebührenbefreiung
  51. § 19
  52. Dienstverhältnisse
  53. § 20
  54. Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
  55. § 21
  56. Haftung für Schäden
  57. § 22
  58. Kosten
  59. § 23
  60. Einschränkung der Zusammenarbeit
  61. § 24
  62. Schutz personenbezogener Daten, die nach dem Ersten Teil dieses Vertrages übermittelt werden
  63. § 25
  64. Klassifizierte Informationen
  65. § 26
  66. Befugnisse der Zollverwaltungen
  67. § 27
  68. Grenzüberschreitende Observation
  69. § 28
  70. Kontrollierte Lieferung
  71. § 29
  72. Verdeckte Ermittlungen
  73. § 30
  74. Rechtshilfeersuchen gemäß dem Zweiten Teil
  75. § 31
  76. Vereinfachte Vorgangsweise
  77. § 31a
  78. Schutz personenbezogener Daten, die nach dem Zweiten Teil dieses Vertrages übermittelt werden
  79. § 32
  80. Gemeinsame Bestimmungen
  81. § 33
  82. Beilegung von Streitigkeiten
  83. § 34
  84. Evaluierungder Durchführung dieses Vertrags
  85. § 34a
  86. Durchführungsvereinbarungen, Änderungen und Mitteilungen
  87. § 35
  88. Beziehung zu anderen völkerrechtlichen Verträgen
  89. § 36
  90. Aufhebungsbestimmung
  91. § 37
  92. Inkrafttreten, Suspendierung der Durchführung und Kündigung
  93. § 38