Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammen · Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

§ 4 Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammen

Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien prüfen die Bedingungen, unter denen eine gegenseitige Anerkennung von Reifezeugnissen sowie von Studien- und Prüfungsleistungen und eine Anerkennung von akademischen Graden stattfinden kann. Zu diesem Zweck tauschen sie Unterlagen über die diesbezüglichen Vorschriften aus und bereiten in einem hierfür eingesetzten Expert/inn/enausschuss Empfehlungen über solche Anerkennungen vor.