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Soziale Sicherheit (Rumänien) · Soziale Sicherheit (Rumänien)

§ 0 Soziale Sicherheit (Rumänien)

Rumänien,

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 174/2006 (NR: GP XXII RV 1273 AB 1313 S. 139. BR: AB 7488 S. 732. )

im Folgenden „Vertragsstaaten“ genannt, haben, von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,

folgendes Abkommen vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Dezember 2006 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.