Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Soziale Sicherheit (Rumänien) · Soziale Sicherheit (Rumänien)

§ 38 Soziale Sicherheit (Rumänien)

Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monates nach Ablauf des Monates in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.

(3) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsstaat kann es unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich auf diplomatischem Weg kündigen. Das Abkommen ist in diesem Fall nur bis zum letzten Tag dieses Kalenderjahres anzuwenden.

(4) Im Falle der Kündigung dieses Abkommens bleiben erworbene Ansprüche erhalten.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Bukarest, am 28.10.2005 in zwei Urschriften in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zum Seitenanfang

.

© 2026 Bundeskanzleramt der Republik Österreich

// *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BundesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_LandesrechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_BezirkeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GemeinderechtTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_JudikaturTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_SonstigeTab > *:first');

StyleUtility.CreateBorderSpans ('#Header_MainNavigation_RisTabbedMenu_MainMenuTabStrip_GesamtabfrageTab > *:first');

//]]>