Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

ÄKWO 2006 · Ärztekammer-Wahlordnung 2006

§ 24 ÄKWO 2006Bestimmung des Zeitpunkts der Wahl

3. Abschnitt Anordnung und Ausschreibung der Wahl

In KraftAmtlicher Text

Die Wahlkommission hat den Zeitpunkt der Wahl derart zu bestimmen, dass zwischen dem Tag der Wahlausschreibung und dem Wahltag, bei mehreren Wahltagen, dem ersten Wahltag, ein Zeitraum von zumindest neun Wochen liegt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-12-02