Verordnung über empfohlene Impfungen · Verordnung über empfohlene Impfungen
§ 2 Verordnung über empfohlene Impfungen
Eine Impfung gegen Tollwut stellt eine Impfung im Sinne des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes dann dar, wenn es sich um eine praeexpositionelle Schutzimpfung bei Angehörigen gefährdeter Berufe handelt.
Verweist auf
- Verordnung über empfohlene Impfungen Art. 1b