Verordnung über empfohlene Impfungen · Verordnung über empfohlene Impfungen
§ 3 Verordnung über empfohlene Impfungen
Eine Impfung zur Vorbeugung vor Gefahren durch eine aktuelle bioterroristische Bedrohung und eine Impfung im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen oder kriegerischen Auseinandersetzungen stellt eine Impfung im Sinne des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes dar.
Verweist auf
- Verordnung über empfohlene Impfungen Art. 1b